Unsere Anträge im Gemeinderat:

Mobirise

ANTRAG

Gemäß § 41 Abs. 3 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO StF: LGBl Nr 66/1998 (WV) überreichen wir dem Vorsitzenden in der Sitzung des 15.10.2015 folgenden Antrag:

Erwirkung einer 30km/h-Beschränkung auf der Glanzer Landesstraße im Bereich Ferndorfer Strandbad (Gemeinde Ferndorf) bis Kreuzung Seefeldstraße (Gemeinde Radenthein)


Begründung:
Durch die vermehrte Anwendung von Navigationssystemen ist es in den letzten Jahren zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der Glanzer Landesstraße gekommen, da der "Glanz" in den meisten GPS-Systemen als kürzeste Strecke von der Autobahn nach Döbriach angezeigt wird. Bereits vor einigen Jahren konnte hier eine 30-km/h-Beschränkung erwirkt werden, nachdem es zu einem Unfall mit einem Kind gekommen war. Leider wurde diese Geschwindigkeitsbeschränkung damals schon nach einigen Monaten durch einen einzelnen Landesbeamten wieder aufgehoben. Seitdem gab es zwar zum Glück keinen weiteren Unfall mit Personenschaden mehr, allerdings jeden Sommer mehrere Sachschäden aufgrund der Parksituation und geringen Spurbreite.
Auf Betreiben der Camping Brunner GmbH bitten wir daher die Stadtgemeinde Radenthein, erneut mit Land und Gemeinde Ferndorf in Verbindung zu treten, um hier – nach Möglichkeit ganzjährig, zumindest aber über das Sommerhalbjahr – wieder eine 30-km/h-Beschränkung zu erwirken. 

ANTRAG

Gemäß § 41 Abs. 3 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO StF: LGBl Nr 66/1998 (WV) überreichen wir dem Vorsitzenden in der Sitzung des 15.10.2015 folgenden Antrag:

Sofortiger Austritt aus dem Sozialhilfeverband Spittal/Drau


Begründung:
Der Sozialhilfeverband Spittal/Drau, dessen Mitglied auch die Stadtgemeinde Radenthein ist, verfügt über 6 Alten- und Pflegeheime im Bezirk. Nachdem in diesen Häusern derzeit 22 Betten leer stehen, wurden den Mittgliedern für 2016 Kompensationszahlungen für diese leeren Räume vorgeschrieben. Radenthein trifft dies im kommenden Jahr mit Euro 44000.-!
Da Radenthein über sein eigenes Altenheim verfügt, ist die Sinnhaftigkeit der Mitgliedschaft längst in Frage zu stellen. Für leere Betten Zahlungen in dieser immensen Höhe leisten zu müssen, ist – abgesehen von der Vorgangsweise - budgetär für die Gemeinde nicht vertretbar und tragbar, weshalb ein umgehender Austritt aus diesem Verband dringend zu erfolgen hat. 

ANTRAG

Gemäß § 41 Abs. 3 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO StF: LGBl Nr 66/1998 (WV) überreichen wir dem Vorsitzenden in der Sitzung des 15.10.2015 folgenden Antrag:

Genauere Anführung des Abstimmungsverhaltens und gegebenenfalls der Begründungen hierfür in den im Aktuellen Radenthein abgedruckten und veröffentlichten GR-Sitzungsprotokollen (Vorbild Gemeindezeitung BKK).

Begründung:
Mit dem (gekürzten) Abdruck der Sitzungsprotokolle des Gemeinderates im „Aktuellen Radenthein“ kommt die Stadtgemeinde Radenthein ihrer Veröffentlichungspflicht nach. Leider werden diese Protokolle stark gekürzt und insbesondere beim Abstimmungsverhalten werden Pro- und Contrastimmen lediglich numerisch angeführt. Aus der Bevölkerung wurde uns nun bereits mehrfach die Bitte zugetragen, dass das Stimmverhalten auch namentlich bzw. fraktionsweise angeführt wird und gegebenenfalls auch die Begründung der anders stimmenden Kollegen (wenn getätigt) den Lesern zur Kenntnis gebracht wird.
Nachdem am Beispiel des „Aktuellen Radenthein“ Nr.3/2015 anscheinend sehr wohl der Platz vorhanden ist, gleich bei drei Tagesordnungspunkten den Bürgern namentlich mitzuteilen, welcher freiheitliche Gemeinderat (nach übrigens bereits vierstündiger Sitzung) gerade die Toilette besuchte, sollte eigentlich auch für eine detaillierte Beschreibung der Abstimmungen der Platz vorhanden sein. Man möge also in Zukunft davon ausgehen, dass für unsere Bürger das Abstimmungsverhalten unserer Gemeinderäte interessanter als deren Blasentätigkeit ist und fortan stattdessen zumindest abweichendes Stimmverhalten namentlich in den Text aufnehmen. Aufgrund des ohnehin großen Kostenzuschusses durch die Gemeinde zum „Aktuellen Radenthein“ wäre allerdings zusätzlich auch der Platz für die zugehörigen Begründungen durchaus vertretbar. 

ANTRAG

Gemäß § 41 Abs. 3 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO StF: LGBl Nr 66/1998 (WV) überreichen wir dem Vorsitzenden in der Sitzung des 15.10.2015 folgenden Antrag:

Wiederherstellung des gemeindeeigenen Eislaufplatzes im Anschluss an Eishalle und La Strada.

Begründung:
Bis zum Bau der Nockhalle wurde üblicherweise im Anschluss an den Parkplatz der Pizzeria La Strada ein gemeindeeigener Eislaufplatz betrieben. Um mehr Frequenz in der Nockhalle zu erreichen, wurden zwischenzeitlich die Eislaufplätze bzw. deren Pflege von der Gemeinde leider aufgelassen.
Nachdem es allerdings nicht praktikabel ist, dass die Kinder und vor allem Schulkinder ihre Zeit und Lust zum Eislaufen ausschließlich nach den Zeiten des Publikumslaufs in der Halle zu richten haben, sollte zumindest der Eisplatz an dieser Stelle wieder in Betrieb genommen und rund um die Uhr zugänglich gemacht werden.  

ANTRAG

Gemäß § 41 Abs. 3 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO StF: LGBl Nr 66/1998 (WV) überreichen wir dem Vorsitzenden in der Sitzung des 23.6.2016 folgenden Antrag:

Zurückweisung der Pläne des Riegerbachausbaus in der bisher vorliegenden Form durch den Gemeinderat und Einforderung der Wiederherstellung des hochwassersicheren baulichen Zustandes von 1993

Begründung:
Im Jahr 1991 wurde die Riegerbachregulierung zum Schutz bei „hundertjährigen Hochwassern“ fertiggestellt. In den letzten Jahren wurden Maßnahmen zur Erhaltung des Hochwasserschutzes versäumt (Ausbaggern der „Bachinsel“ am See) bzw. wurde nicht gegen Bauten zur Verschlechterung des Hochwasserschutzes eingeschritten (Staustufen für Fischzucht Soravia, sogenannte „Sohlgurte“ und „Wurfsteine“, genehmigt durch dessen Aufsichtsfischer Mag. Hiero Berner).
Dafür ist jetzt ein Projekt mit Kosten von 8 Mio. Euro in Planung, bei dem unter anderem die Bachmauern auf weiter Strecke (Ortsgebiet Döbriach) zwischen 70 cm und 1,4 m erhöht, Brücken angehoben, entfernt und neu gebaut, Auffangbecken errichtet und als besonderes „Schmankerl“ alleine um den sogenannten „Bauhof“ bei Untertweng, welcher aus ein paar Schotterhaufen und einer Baracke besteht, zu dessen Schutz Dämme um € 150.000.- errichtet werden sollen.
Die Kosten dieses Projektes für die Stadtgemeinde Radenthein werden mit 15% der Bausumme beziffert, das ist zumindest 1 Mio. Euro. Weiters hat die Stadtgemeinde Radenthein die Kosten der Vorplanung von ca. € 120.000.- vorzuschießen.
Selbstverständlich sind Umsatzsteigerungen bei der Planungs- und Bauwirtschaft zu begrüßen, allerdings nicht durch den Bau meterhoher Dämme mitten durch unsere Ortschaften auf Kosten der Steuerzahler von Radenthein!

Daher wird der Gemeinderat der Stadtgemeinde Radenthein gebeten, sich schnellstmöglich gegen dieses Projekt in der vorliegenden Form auszusprechen, um weitere Steuergeldvernichtung schon bei den weiteren Planungsarbeiten einzudämmen, sowie stattdessen um einen Bruchteil der genannten Summen die umgehende Wiederherstellung des Zustandes des Hochwasserschutzes auf HQ100 laut Schlussbescheid aus dem Jahr 1991 einzufordern.  

ANTRAG

Gemäß § 41 Abs. 3 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO StF: LGBl Nr 66/1998 (WV) überreichen wir dem Vorsitzenden in der Sitzung des 15.12.2016 folgenden Antrag:

Die Ortsbildpflegeverordnung der Stadtgemeinde Radenthein möge dahingehend ergänzt werden, dass Betriebe, welche bereits länger als ein Jahr geschlossen sind oder ihre Tätigkeit eingestellt haben, ihre Werbe- und Hinweistafeln oder Beschriftungen zu entfernen haben.

Begründung:

Leider fällt immer mehr auf, dass in unserer Stadtgemeinde jene Betriebe und Privatvermieter, die in den letzten Jahren ihre Tätigkeit eingestellt haben, ihre Tafeln, Fassadenbemalung und Hinweisschilder nicht immer entfernen. Beispielhaft sei hier in Döbriach erwähnt Mühlmann (Supermarkt, Schnellimbiss, Fastfood), Gasthof Kohlweiß (Bemalungen), Pension Hipp (Restaurant-Tafel) oder in Radenthein Uhren Daross und andere Geschäftslokale in der Hauptstrasse. Dies sorgt nicht nur für ein schlechtes Ortsbild, sondern auch für Verwirrung unter ortsfremden Besuchern und Gästen.
Daher möge in die Ortsbildpflegeverordnung eingefügt werden, dass derartige Beschriftungen innerhalb eines Jahres nach Schließung des Betriebes oder Einstellung der Tätigkeit zu entfernen sind.  

GR-Sitzung 1/18 TOP 5 (Öffentliches Gut Obertweng - Antrag Glanzer Adolf und Elfriede auf Erwerb von Teilstücken aus dem öffentl. Gut, Übertragung laut Vermessungsplan GZ 5537/17


ABÄNDERUNGSANTRAG

Hiermit stellen die unterzeichnenden Gemeinderäte den folgenden Abänderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 5 der Gemeinderatssitzung 1/18 am 15.2.2018:

Den Antragsstellern Adolf und Elfriede Glanzer ist das oben angeführte Teilstück kostenlos von der Gemeinde abzutreten, da dieser Grund von je her mit dem seit Jahrhunderten bestehenden Stallgebäude und Haus überbaut ist, somit niemals öffentliche Verkehrsfläche gewesen sein kann und als solche für die Gemeinde auch keinen Wert darstellt. Die Vertrags- und Eintragungsgebühren trägt die Familie Glanzer.

Begründung:
Auf diesem Gelände befinden sich seit Jahrhunderten die Wohn- und Wirtschaftsgebäude der Familie Glanzer vlg. Mente. Wie die Gemeinde unter dem Dach des Wirtschaftsgebäudes, über die Einfahrt hinweg und bis in die Außenwand des Wohnhauses hineinreichend zu einer (damit nichtmals bis zur derzeitigen Parzellengrenze nutzbaren) Verkehrsfläche gekommen ist, ist objektiv betrachtet unerklärlich. Für die Familie Glanzer soll hier daher lediglich der ursprünglich richtige und klar ersichtliche Bestand wieder hergestellt werden. Darüber hinaus ist der derzeit angesetzte Verkaufswert von € 25.- pro m2 für dieses Teilstück völlig überzogen. Nachdem bereits die Vermessungskosten von ca. € 1500,- von der Familie Glanzer getragen worden sind, sind aus oben angeführten Gründen die Parzellengrenzen zu berichtigen und die 62m2 des betreffenden Grundstückes der Familie Glanzer kostenlos zurückzuerstatten, während die Familie Glanzer im Gegenzug die Vertrags- und Verbücherungskosten trägt.  

GR-Sitzung 1/18 TOP 11 (Wegverlegung Seepromenade – weitere Vorgangsweise)


ABÄNDERUNGSANTRAG

Hiermit stellen die unterzeichnenden Gemeinderäte den folgenden Abänderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 11 der Gemeinderatssitzung 1/18 am 15.2.2018:

Entsprechend den Beschlüssen in den vergangenen Sitzungen ist eine Verlegung der Seepromenade hinter das Gebäude Cerny im Tausch mit einem Seegrundstück von nicht unter 8 Metern Länge zu vereinbaren.

Begründung:
Die Verlegung der Seepromenade hinter die Häuser ist vor der einheimischen Bevölkerung nicht vertretbar, wenn dadurch im Gegenzug kein kompensierender Vorteil ersichtlich ist. In der Vergangenheit wurde in mehreren Sitzungen bereits beschlossen, dass man von einem derartigen Vorteil ab mindestens 8 Metern sprechen kann. Der derzeitige Stand der Verhandlungen mit lediglich 4 Metern – noch dazu eingekeilt zwischen dem „Biwak unter den Sternen“ der Familie Kern und dem noch zu versetztenden Kabinenbau der Frau Sandrieser auf erst durch die Gemeinde von den Bundesforsten abzupachtendem Schwemmland – ist kein genügend ersichtlicher Vorteil gegenüber dem Erhalt des derzeitigen Verlaufs der Seepromenade direkt am See.

ANTRAG

Gemäß § 41 Abs. 3 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO StF: LGBl Nr 66/1998 (WV) überreichen wir dem Vorsitzenden in der Sitzung des Stadtrates am 26.9.2018 folgenden Antrag:

Kostenersatz der Asphaltierungsarbeiten der Zufahrten zu den Häusern Römerstraße 21, 23 und 25, wo von den Anwohnern die Verkehrsfläche auf dem öffentliche Gut der Stadtgemeinde dringend ausgebessert bzw. mit asphaltiert wurde.


Begründung:
Im Rahmen der Asphaltierung der eigenen Hauszufahrten wurden von den Anwohnern die Schlaglöcher der Zufahrt zu den Häusern Römerstraße 21 (Hohenberger), 23 (Hohenberger) und 25 (Werl) des öffentlichen Gutes (Parz. 470/1 und 470/2 der KG Döbriach) ausgebessert bzw. mit asphaltiert. Aufgrund des schlechten Zustandes war diese Maßnahme dringend notwendig und der Zustand der Verkehrsfläche nicht länger tragbar. In beiliegender Rechnung wurden die Kosten der Asphaltarbeiten auf 18 m2 der Flächen der Stadtgemeinde Radenthein mit € 1899,28 separat herausgerechnet und wir bitten den Stadtrat im Namen der Anrainer zu beschließen, hier einen Kostenersatz bzw. zumindest einen angemessenen Zuschuss zu gewähren.

Beilage: 2 Fotos, Rechnung der Firma Winklerbau an Hohenberger, GB-Auszug 

ANTRAG

Gemäß § 41 Abs. 3 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO StF: LGBl Nr 66/1998 (WV) überreichen wir dem Vorsitzenden in der Sitzung des Stadtrates am 26.9.2018 folgenden Antrag:

Ankauf der 7 Wohnungen des Kärntner Siedlungswerks in der Pappelallee durch die Stadtgemeinde Radenthein und Eingliederung in die Gemeindewohnungen.


Begründung:
Das Kärntner Siedlungswerk KSW ist derzeit im Begriff die 7 bestehenden Wohnungen in der Pappelallee zu veräußern. Die Mieter sind dadurch verunsichert und wünschen sich verständlicherweise auch für die Zukunft einen verlässlichen Vermieter. Um Rechtssicherheit und vor allem die Beibehaltung leistbarer Mietzinse zu garantieren, wäre ein Ankauf des Objektes und dessen Eingliederung in die Summe der Gemeindewohnungen ein dringendes Anliegen der Betroffenen, dem sich der Stadtrat und Gemeinderat unbedingt anschließen sollten.   

ANTRAG

Gemäß § 41 Abs. 3 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO StF: LGBl Nr 66/1998 (WV) überreichen wir dem Vorsitzenden in der Sitzung des Stadtrates am 18.10.2018 folgenden Antrag:

Überprüfung der zweckmäßigen und gesetzeskonformen Verwendung der Fördergelder der Gemeinde an die Viehzuchtgenossenschaft Radenthein durch den Kontrollausschuss.


Begründung:
Um in der Viehzucht die Verbreitung von Krankheiten, schlechtem Erbgut und Inzucht zu verhindern, sieht der Gesetzgeber neben der Zuständigkeit der Gemeinde für die Finanzierung der künstlichen Besamung auch die Finanzierung der Zuchttierhaltung vor. Gesetzeskonform überweist die Stadtgemeinde daher neben der Refundierung der Kosten der künstlichen Besamung an die Landwirte auch der Viehzuchtgenossenschaft Radenthein zu diesem Zweck jährliche Beträge um die 8000.- Euro. Dem „Landwirtschaftsausschuss“ liegt jedoch der dringende Verdacht vor, dass dieses Geld in der Vergangenheit bzw. schon seit Jahren entgegen der gesetzlichen Zweckbindung für andere Anschaffungen verwendet wurde, was eine dringende Überprüfung durch den Kontrollausschuss notwendig macht.  

ANTRAG

Gemäß § 41 Abs. 3 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO StF: LGBl Nr 66/1998 (WV) überreichen wir dem Vorsitzenden in der Sitzung des Stadtrates am 18.10.2018 folgenden Antrag:

Um sämtlichen Vereinen die Abhaltung von Oster- und Sonnwendfeiern zu ermöglichen, soll die Stadtgemeinde Radenthein den dafür geeigneten Ort am Burgstall frei zur Verfügung stellen.


Begründung:
Aufgrund ständiger behördlicher Verbote zum Entzünden von Feuern genau zur Zeit der Oster- und Sonnwendfeiern, stehen die diesbezüglichen Vereine vor dem Problem, bis zum Schluss im Ungewissen über die Möglichkeit der Abhaltung dieser Veranstaltungen zu sein, bzw. überhaupt geeignete Orte zu finden. Durch das Zurverfügungstellen des Grundstückes am Burgstall kann dem entgegengewirkt werden und für die Vereine zur Bewahrung unseres Brauchtums ein attraktiver Ort geschaffen werden, der einen geordneten und brandtechnisch überschau- und überwachbaren Ablauf garantiert.   

ANTRAG

Gemäß § 41 Abs. 3 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO StF: LGBl Nr 66/1998 (WV) überreichen wir dem Vorsitzenden in der Sitzung des Stadtrates am 14.5.2020 folgenden Antrag:

Wie bei den Wirtschaftstreibenden in der Stadtgemeinde Radenthein soll auch für Jungbauern bzw. Hofübernehmer eine Anerkennungsförderung in ähnlicher Höhe gewehrt werden.


Begründung:
Gerade in einer Krisenzeit wie der aktuellen zeigt sich die Wichtigkeit regionaler Produktion. Zugleich wird es für unsere Bauern aber zunehmend schwerer, Betriebsnachfolger zu finden.
In diesem Sinne sollte auch unserer Landwirtschaft in ähnlicher Weise wie bei anderen Wirtschaftsbetrieben eine Anerkennung zukommen. Es sollte daher Jungbauern bzw. Hofübernehmern zukünftig als Zeichen der Wertschätzung eine Förderung in ähnlicher Höhe oder wahlweise (z.B. bei Ab-Hof-Verkauf) ein Gratis-Inserat im „Aktuellen Radenthein“ ermöglicht werden. 

ANTRAG

Gemäß § 41 Abs. 3 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO StF: LGBl Nr 66/1998 (WV) überreichen wir dem Vorsitzenden in der Sitzung des Gemeinderates am 2.7.2020 folgenden Antrag:

Die Stadtgemeinde Radenthein und ihre Organe mögen alle rechtlichen und vertraglichen Mittel ausschöpfen, sowie entsprechenden Druck auf die Mobilfunkanbieter ausüben, um Radenthein zumindest bis zu einer tatsächlichen wissenschaftlich fundierten Klärung der Risiken für Mensch und Natur zu einer 5G-freien Gemeinde zu machen.

Begründung:
Nachdem in Radenthein (Dabor) und Döbriach (Isola) kürzlich bereits 5G-Antennen installiert wurden, sind große Teile unserer Gemeindebürger nun in Sorge und es hat sich sogar schon eine Bürgerinitiative gegründet. Die gesundheitlichen Auswirkungen des 5G-Netzes für Mensch und Natur (Bienen, Vögel…) sind sehr umstritten und bei Weitem noch nicht offiziell geklärt. Durch die Glasfaser-Projekte ist Radenthein jedoch gut an das „schnelle“ Internet angebunden und auch mit der bestehenden 3G-Abdeckung ist die Geschwindigkeit der Internet-Anbindung am Handy im Großteil des Gemeindegebietes mehr als ausreichend. Bis zu einer endgültigen und offiziellen Klärung der Gesundheitsschädlichkeit besteht somit keine Veranlassung, unsere Bürger und unsere Natur irgendwelchen Risiken auszusetzen.

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